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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen von Berlin PlanBau UG (haftungsbeschränkt), soweit sie wirksam in ein Vertragsverhältnis einbezogen werden und keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmen.

2. Leistungsbereich

Der Leistungsbereich umfasst, abhängig vom jeweiligen Auftrag, Gebäudeservice und Hausmeistertätigkeiten, Entrümpelung von Inventar und Hausratsgegenständen, Entfernung von Wand-, Boden- und Deckenbelägen, Reinigungsarbeiten an Gebäuden sowie Trockenbauarbeiten.

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer sonstigen schriftlichen Vereinbarung.

3. Angebote und Vertragsschluss

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Ein Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots, schriftliche Auftragsbestätigung, Unterzeichnung eines Angebots oder eine sonstige eindeutige Beauftragung zustande.

4. Preise, Aufmaß und Abrechnung

Die Preise richten sich nach dem jeweiligen Angebot oder der individuellen Vereinbarung. Soweit Leistungen nach Aufmaß, Stundenaufwand, Stückzahl oder Einheitspreisen abgerechnet werden, erfolgt die Abrechnung auf Grundlage der tatsächlich ausgeführten und nachgewiesenen Leistungen.

Nicht ausdrücklich angebotene Zusatzleistungen, Erschwernisse oder Änderungen des Leistungsumfangs können gesondert berechnet werden, sofern sie vom Auftraggeber veranlasst oder zur ordnungsgemäßen Ausführung erforderlich sind.

5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass die Arbeitsbereiche zum vereinbarten Termin zugänglich, frei von nicht vereinbarten Hindernissen und zur Ausführung geeignet sind. Erforderliche Informationen, Schlüssel, Zugangsberechtigungen, Genehmigungen oder Ansprechpartner sind rechtzeitig bereitzustellen.

6. Ausführung, Termine und Verzögerungen

Ausführungstermine und Fristen werden individuell vereinbart. Sie sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden. Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung, nicht zugängliche Arbeitsbereiche, Lieferverzögerungen, höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen oder unvorhersehbare technische Umstände verlängern vereinbarte Fristen angemessen.

7. Änderungen des Leistungsumfangs

Wünscht der Auftraggeber nach Vertragsschluss Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs, sind diese gesondert zu vereinbaren. Wir sind berechtigt, für geänderte oder zusätzliche Leistungen ein angepasstes Angebot zu erstellen.

8. Abnahme

Soweit die Leistung abnahmefähig ist, erfolgt nach Fertigstellung eine Abnahme durch den Auftraggeber. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden. Nimmt der Auftraggeber die Leistung in Gebrauch oder reagiert innerhalb einer angemessenen Frist nach Fertigstellungsanzeige nicht, kann die Leistung als abgenommen gelten, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

9. Mängel und Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Offensichtliche Mängel sind möglichst zeitnah nach Feststellung mitzuteilen, damit eine Prüfung und gegebenenfalls Nachbesserung erfolgen kann.

10. Zahlung und Verzug

Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zu bezahlen. Ist keine Zahlungsfrist angegeben, gilt die gesetzliche Zahlungsfrist. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen und erforderliche Mahnkosten geltend zu machen.

11. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte oder eingebaute Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum, soweit dies nach Art der Leistung rechtlich möglich ist.

12. Haftung

Wir haften unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Zwingende gesetzliche Haftungstatbestände bleiben unberührt.

13. Entsorgung

Entsorgung, Containerstellung, Deponiegebühren oder behördliche Entsorgungsnachweise sind nur Bestandteil unserer Leistung, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Andernfalls obliegt die Entsorgung dem Auftraggeber.

14. Subunternehmer

Wir sind berechtigt, zur Ausführung der beauftragten Leistungen geeignete Nachunternehmer oder Erfüllungsgehilfen einzusetzen, soweit dem keine berechtigten Interessen des Auftraggebers entgegenstehen.

15. Aufrechnung und Zurückbehaltung

Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte bestehen nur, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

16. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig, Berlin. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: Mai 2026